Klausurergebnisse der Prüfungskampagne 2024/I

Die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfungskampagne 2024/I werden ab dem 11. Juli 2024 (gegen 12 Uhr) auf dem unten stehenden Download-Link vorab online veröffentlicht.

Alle Prüflinge, die die vier Klausuren des schriftlichen Teils einer Prüfungskampagne angefertigt und abgeliefert haben und der pseudonymisierten Bekanntgabe ihrer Klausurnoten auf der Internetseite des Prüfungsamtes auf dem Anmeldeformular zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, können ab dem Termin der online Bekanntgabe die Liste mit den Ergebnissen abrufen.

Die Noten sind dabei den Kennziffern zugeordnet, die den Kandidatinnen und Kandidaten mit den Ladungen zur schriftlichen Prüfung zugeteilt wurden. Auf diese Weise soll die Vertraulichkeit bzw. Pseudonymisierung der Notenbekanntgabe sichergestellt werden. Ohne Kennziffer ist eine Abfrage nicht möglich.

Bitte sehen Sie von Anfragen zu den Ergebnissen ab.

Die Bekanntgabe der Klausurergebnisse ist unverbindlich, d. h. maßgeblich bleiben die mit dem Prüfungsbescheid bzw. der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilten Noten.

 

Denjenigen Prüflingen, die die notarielle Fachprüfung aufgrund ihrer Leistungen im schriftlichen Teil

  • gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO nicht bestanden haben, werden die Nichtbestehensbescheide gesondert zugestellt (Zustellung voraussichtlich in der KW 29/30).
  • bestanden haben, werden die Noten zusammen mit den Ladungen zur mündlichen Prüfung mitgeteilt, die spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vom Prüfungsamt versandt werden (Zustellung voraussichtlich in der KW 30/31).

Die vorgesehenen Termine der mündlichen Prüfungen sind der 30. und 31. August 2024. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prüfungskampagne werden gebeten, sich die Termine vorzumerken und bei ihren beruflichen und privaten Planungen zu berücksichtigen. Termin- oder Ortswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn gewichtige persönliche Gründe vorliegen und diese bis spätestens zum 1. Juli 2024 dem Prüfungsamt mitgeteilt werden.

 

Weitere Informationen dazu können unter dem Punkt Aktuelle Prüfungstermine oder Aktuelles eingesehen werden.

Das Einverständnis zur online Veröffentlichung konnte man auf dem Zulassungsantrag erklären. Wer sein Einverständnis vor dem o.g. Veröffentlichungstermin noch nicht erklärt hat, kann dies bis einen Tag vor Notenveröffentlichung nachholen, indem dem Prüfungsamt gegenüber schriftlich Folgendes erklärt wird: "Es besteht Einverständnis, dass die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten pseudonymisiert (durch Angabe der für die Klausuren zugeteilten Kennziffer) neben der schriftlichen Bekanntgabe durch Bescheid bzw. mit der Ladung zur mündlichen Prüfung auch auf der Internetseite des Prüfungsamtes veröffentlicht werden." Ein abgegebenes Einverständnis kann selbstverständlich auch schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt widerrufen werden. Das Prüfungsamt bittet aus organisatorischen Gründen dies bis spätestens einen Tag vor dem o.g. Veröffentlichungstermin vorzunehmen.

 

Download Klausurergebnisse ab dem 11. Juli 2024

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