Klausurergebnisse der Prüfungskampagne 2023/I
Die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfungskampagne 2023/I werden voraussichtlich ab dem 13. Juli 2023 (gegen 12 Uhr) auf dem unten stehenden Download-Link vorab online veröffentlicht.
Alle Prüflinge, die die vier Klausuren des schriftlichen Teils einer Prüfungskampagne angefertigt und abgeliefert haben und der pseudonymisierten Bekanntgabe ihrer Klausurnoten auf der Internetseite des Prüfungsamtes auf dem Anmeldeformular zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, können ab dem Termin der online Bekanntgabe die Liste mit den Ergebnissen abrufen.
Die Noten sind dabei den Kennziffern zugeordnet, die den Kandidatinnen und Kandidaten mit den Ladungen zur schriftlichen Prüfung zugeteilt wurden. Auf diese Weise soll die Vertraulichkeit bzw. Pseudonymisierung der Notenbekanntgabe sichergestellt werden. Ohne Kennziffer ist eine Abfrage nicht möglich.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Termin der Veröffentlichung oder den Ergebnissen ab.
Die Bekanntgabe der Klausurergebnisse ist unverbindlich, d. h. maßgeblich bleiben die mit dem Prüfungsbescheid bzw. der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilten Noten.
Denjenigen Prüflingen, die die notarielle Fachprüfung aufgrund ihrer Leistungen im schriftlichen Teil gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO nicht bestanden haben, werden die Prüfungsbescheide gesondert zugestellt. Allen anderen Prüflingen werden die Noten zusammen mit den Ladungen zur mündlichen Prüfung mitgeteilt, die spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vom Prüfungsamt versandt werden. Die vorgesehenen Termine und weitere Informationen dazu können unter dem Punkt Aktuelle Prüfungstermine eingesehen werden.
Das Einverständnis zur online Veröffentlichung konnte man auf dem Zulassungsantrag erklären. Wer sein Einverständnis noch nicht erklärt hat, kann dies nachholen, indem dem Prüfungsamt gegenüber schriftlich Folgendes erklärt wird: "Es besteht Einverständnis, dass die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten pseudonymisiert (durch Angabe der für die Klausuren zugeteilten Kennziffer) neben der schriftlichen Bekanntgabe durch Bescheid bzw. mit der Ladung zur mündlichen Prüfung auch auf der Internetseite des Prüfungsamtes veröffentlicht werden." Ein abgegebenes Einverständnis kann selbstverständlich auch schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt widerrufen werden. Das Prüfungsamt bittet aus organisatorischen Gründen dies bis spätestens einen Tag vor dem o.g. Veröffentlichungstermin vorzunehmen.