Prüfungstermine 2023
Im Kalenderjahr 2023 bietet das Prüfungsamt zwei Prüfungstermine an.Prüfungstermine 2023/I
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung in der ersten Prüfungskampagne im Jahr 2023 lief ab am:
9. JANUAR 2023
Die Aufsichtsarbeiten werden in der KW 12 an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angefertigt werden, also am:
20., 21., 23. und 24. März 2023
Die verbindlichen Termine wurden in der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ Heft 10/2022) sowie hier veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit der handschriftlichen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten sowie die elektronische Durchführung des schriftlichen Teils (E-Klausur am Prüfungsort Berlin).
Die mündlichen Prüfungen der Prüfungskampagne 2023/I werden voraussichtlich stattfinden am:
1. und 2. sowie 15. September 2023
Diese Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die verbindlichen Termine der mündlichen Prüfung werden nach Abschluss der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten festgelegt und den zugelassenen Prüflingen schriftlich mitgeteilt. Änderungen, z. B. wegen kurzfristig nicht verfügbarer Räumlichkeiten oder der Notwendigkeit weiterer Prüfungstermine, bleiben vorbehalten.
Prüfungstermine 2023/II
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung in der zweiten Prüfungskampagne im Jahr 2023 wird ablaufen am:
17. Juli 2023
Die Aufsichtsarbeiten werden in der KW 39 an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angefertigt werden, also am:
25., 26., 28. und 29. September 2023
Die verbindlichen Termine wurden in der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ Heft 4/2023) sowie hier veröffentlicht.
Es wird die Möglichkeit der handschriftlichen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten sowie die elektronische Durchführung des schriftlichen Teils bestehen (E-Klausur voraussichtlich am Prüfungsort Berlin).
Die mündlichen Prüfungen der Prüfungskampagne 2023/II werden voraussichtlich stattfinden am:
23. und 24. Februar sowie 1. und 2. März 2024
Diese Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die verbindlichen Termine der mündlichen Prüfung werden nach Abschluss der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten festgelegt und den zugelassenen Prüflingen schriftlich mitgeteilt. Änderungen, z. B. wegen kurzfristig nicht verfügbarer Räumlichkeiten oder der Notwendigkeit weiterer Prüfungstermine, bleiben vorbehalten.