Die notarielle Fachprüfung - Zugang zum Anwaltsnotariat Mehr erfahren

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Amt. Auf diesen Seiten geben wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick über das Prüfungsamt, dessen etwas sperriger Name nicht ohne Weiteres erkennen lässt, welche Aufgaben wir wahrnehmen. 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich über die notarielle Fachprüfung informieren und gegebenenfalls auch anmelden wollen, finden hier Einzelheiten zum Ablauf des Prüfungsverfahrens. Im Service-Bereich stehen Ihnen Anmeldeformulare und Merkblätter zur Verfügung.

Die deutsche Notariatsverfassung ist durch die zwei Gestaltungsformen des Notariats als Nurnotariat und als Anwaltsnotariat gekennzeichnet. Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne und nehmen staatliche Rechtspflegefunktionen wahr. Die Voraussetzungen für ihre Bestellung sind in den §§ 5 ff. BNotO geregelt. Für den Bereich des Anwaltsnotariats ist das Bestehen der notariellen Fachprüfung eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Anwaltsnotarin bzw. zum Anwaltsnotar. Damit besteht ein den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügendes, klares und transparentes Zugangs- und Auswahlsystem bei der Vergabe eines Notaramts im Bereich des Anwaltsnotariats; zugleich wird durch die notarielle Fachprüfung gewährleistet, dass die Bewerberinnen und Bewerber um ein Notaramt über einen fachlichen Mindeststandard verfügen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Wolke

Leiter des Prüfungsamtes

 

Die Internetseite des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung soll Ihnen einen Überblick über die häufigsten im Zusammenhang mit der notariellen Fachprüfung auftretenden Fragen beantworten. Weitere Informationen sind in der Broschüre „Die notarielle Fachprüfung – Der Zugang zum Anwaltsnotariat“ enthalten.

Fragen zu Einzelheiten der Ausschreibung von Notarstellen und zu den Voraussetzungen für die Notarbestellung beantworten Ihnen die örtlichen Notarkammern oder die zuständigen Stellen der Landesjustizverwaltungen. Anschriften und Telefonnummern befinden sich im Bereich Service unter dem Punkt Links.

Ferner enthält die Internetseite des Prüfungsamtes eine Sammlung der für den Zugang zum Anwaltsnotariat maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer steht gern für sämtliche Fragen rund um die notarielle Fachprüfung zur Verfügung. 

 

XS
SM
MD
LG