Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung 2026 endet am 27. Oktober 2025 (Eingang des Antrags beim Prüfungsamt in schriftlicher Form).
Die schriftliche Prüfung der Prüfungskampagne 2026 wird gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 NotFV vom 27. (Dienstag) bis 30. Januar 2026 (Freitag) stattfinden.
Ob es die Möglichkeit einer elektroischen Durchführung des schriftlichen Teils (E-Klausur) geben wird, wird spätestens fünf Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfungen (Ende August 2025) in der DNotZ und auf der Homepage des Prüfungsamtes bekanntgegeben (vgl. § 6 Abs. 2 NotFV).
Die Termine der mündlichen Prüfung werden nach Abschluss der Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben festgelegt (voraussichtlich Ende August / Mitte September2026) und den zugelassenen Prüflingen mitgeteilt.