FAQs zur E-Klausur

Häufig gestellte Fragen & Antworten zur E-Klausur


Wie erfolgt die Anmeldung?

Auf dem Anmeldeformular gibt es ein extra Ankreuz-Feld zur E-Klausur. Für die E-Klausur fällt eine erhöhte Prüfungsgebühr an.

 

Gibt es begrenzte Kapazitäten?

Grundsätzlich ist das Prüfungsamt bemüht, jedem Prüfling einen E-Klausur-Platz anzubieten. Allerdings sind die Kapazitäten begrenzt.

Sofern die Zahl der Prüflinge die Zahl der zur Verfügung stehenden Computer-Arbeitsplätze übersteigt, ist für die Zuteilung das Datum des Eingangs sämtlicher gemäß § 8 Abs. 1 NotFV dem Zulassungsantrag beizufügender Unterlagen und der vollständigen Zahlung der Prüfungsgebühr maßgeblich (Prioritätsprinzip).

 

Wie erfolgt die Ausführung?

Das Prüfungsamt bedient sich eines professionellen externen Dienstleisters, der sowohl die Hardware als auch die Software zur Verfügung stellt. Der Prüfungsraum wird mit ausreichend großen Tischen ausgestattet sein; auf diesen wird der technische Support die Laptops nebst Computermaus und externer Tatstatur für jeden Arbeitsplatz vorbereitet haben. Sie melden sich am Laptop mit Ihrer zugeteilten Kennziffer an.

Der technische Support ist während der Klausuranfertigung ununterbrochen vor Ort.

Am ersten Prüfungstag der schriftlichen Prüfung erhalten Sie vom technischen Support zudem ein gesondertes Einführungstutorial zur Prüfungssoftwarenutzung (ca. 5-10 Minuten Dauer). In diesem wird die Nutzung noch einmal umfassend erläutert.

 

Welche Hardware und Software?

Hardware: Zur Anfertigung der E-Klausuren wird das Prüfungsamt den Prüflingen zur Verfügung stellen:

  • Laptops (Standardgröße), kein externer weiterer Bildschirm
  • eine Computermaus
  • eine handelsübliche externe Tastatur 

Software: Die Laptops enthalten ein Prüfungsprogramm (Schreib- und Textverarbeitungsprogramm). Die Copy-Paste-Funktion, Tabellen zeichnen, Unterstreichungen, kursiv und "fettgeschriebene" Wörter oder Überschriften sind möglich. Zudem enthält das Programm eine (Rest-)Zeitanzeige für die Bearbeitungszeit.

Weitere Programme (wie beispielsweise Internetbrowser) sind auf den zur Verfügung gestellten Laptops deaktiviert bzw. nicht vorhanden. Eine Rechtschreibkorrektur oder -anzeige enthält das Prüfungsprogramm nicht.

Ein Testportal der Prüfungs-Software finden Sie hier: https://bnotk.q-examiner.com

Das Test-Portal können Sie aktuell nur mit dem Browser "Google Chrome" nutzen. Die Funktionen und Anwendungen entsprechen denen in der Prüfung.

 

Was passiert bei TechnischeN Störungen?

Der technische Support ist während der Klausuranfertigung ununterbrochen vor Ort.

Die Laptops sind zu Beginn jeden Prüfungstages voll geladen und haben eine sechs- bis achtstündige Akkudauer, so dass diese auch ohne Stromversorgung (z.B. im Falle eines Stromausfalls) funktionieren.

Das Prüfungsprogramm speichert automatisch in Intervallen von wenigen Sekunden den Bearbeitungsstand auf einem Server. Im Falle einer technischen Störung kann ein defekter Laptop sofort mit Ersatz-Laptops ausgetauscht und der zuletzt gespeicherte Bearbeitungsstand wieder abgerufen werden. Es stehen auch ausreichend Ersatz-Laptops zur Verfügung. Für die Austauschzeit gibt es eine entsprechende Schreibzeitverlängerung.

 

Welche Prüfungsorte gibt es?

Die E-Klausur fand bisher nur in Berlin statt. Ab der Kampagne 2024/I (mit schriftlichen Prüfungen vom 18.-22. März 2024) wird die E-Klausur bis auf Weiteres nur in Hamm (Westfalen) veranstaltet.

Der Prüfungsort der E-Klausur wird in der jeweiligen DNotZ-Bekanntmachung zu den Prüfungsterminen, auf unserer Homepage und dem Anmeldeformular bekannt gegeben.

 

Gibt es Aufgabentexte und Papier?

Sie erhalten den Aufgabentext des Klausursachverhalts in gedruckter Form. Das Prüfungsprogramm enthält eine Notizfunktion; Ihnen wird aber zusätzlich auch Konzept-/Schmierpapier zur Verfügung gestellt.

 

Muss ich die Seite oder das Dokument vor der Bearbeitung einrichten?

Nein, die Seitenränder, die Schriftgröße, die Schriftart und der Zeilenabstand sind bereits voreingestellt.

 

Ist die Mündliche Prüfung automatisch am Ort der Schriftlichen Prüfung?

Entgegen einiger Annahmen ist der zugeteilte Ort der schriftlichen Prüfung nicht automatisch der Ort der mündlichen Prüfung. Das Prüfungsamt ist bemüht, eine regionale mündliche Prüfung anzubieten. Aufgrund unterschiedlicher Kapazitäten der Prüfungsorte ist allerdings eine Verteilung im Bundesgebiet nicht ausgeschlossen.

 

 

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