Kampagne 2025:
Denjenigen Prüflingen, die die notarielle Fachprüfung aufgrund ihrer Leistungen im schriftlichen Teil
- gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO nicht bestanden haben, werden die Nichtbestehensbescheide gesondert zugestellt (Zustellung voraussichtlich in der KW 29). Die Versendung wird hier bekannt gegeben.
- bestanden haben, werden die Noten zusammen mit den Ladungen zur mündlichen Prüfung mitgeteilt, die spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vom Prüfungsamt versandt werden (Zustellung voraussichtlich in der KW 30/31). Die Versendung wird voraussichtlich am 24. Juli 2025 erfolgen.
Kampagne 2026:
- Die Ladungen zur Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Kampagne 2026 vom 27. bis 30. Januar 2026 werden voraussichtlich in der KW 51 versendet. Die Versendung wird voraussichtlich am 15. Dezember 2025 erfolgen. Achtung: Mit der Zustellung Ladung erfolgt die Zulassung zur notariellen Fachprüfung. Treten Sie nach der Zulassung (= Zustellung Ladung) von der notariellen Fachprüfung zurück, ohne dies genügend zu entschuldigen, gilt die Prüfung als nicht bestanden (§ 7 e Abs. 1 BNotO). Entschuldigungsgründe sind beispielsweise eigene Krankheit sowie Erkrankung oder Tod eines Angehörigen. Weitere Informationen zur Zulassung, zum Rücktritt und der Verhinderung finden Sie hier.
Die Versendungstermine werden hier stetig aktualisiert. Wir bitten von Anfragen zum jeweiligen Versendungstermin abzusehen.