Versendungsinformationen

Nichtbestehensbescheide + Ladungen mündliche Prüfungen (2024/I) sowie Ladungen schriftliche Prüfungen (2024/II)


Kampagne 2024/I:

Denjenigen Prüflingen, die die notarielle Fachprüfung aufgrund ihrer Leistungen im schriftlichen Teil

  • gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO  nicht bestanden haben, werden die Nichtbestehensbescheide gesondert zugestellt (Zustellung voraussichtlich in der KW 29). Die Versendung erfolgte am 12. Juli 2024.
  • bestanden haben, werden die Noten zusammen mit den Ladungen zur mündlichen Prüfung mitgeteilt, die spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vom Prüfungsamt versandt werden (Zustellung voraussichtlich in der KW 31). Die Versendung erfolgt voraussichtlich am 30. Juli 2024.

Kampagne 2024/II:

  • Die Ladungen zur Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Kampagne 2024/II vom 24. bis 27. September 2024 werden voraussichtlich in der KW 34/35 versendet. Achtung: Mit der Zustellung Ladung erfolgt die Zulassung zur notariellen Fachprüfung. Treten Sie nach der Zulassung (= Zustellung Ladung) von der notariellen Fachprüfung zurück, ohne dies genügend zu entschuldigen, gilt die Prüfung als nicht bestanden (§ 7 e Abs. 1 BNotO). Entschuldigungsgründe sind beispielsweise eigene Krankheit sowie Erkrankung oder Tod eines Angehörigen. Weitere Informationen zur Zulassung, zum Rücktritt und der Verhinderung finden Sie hier.

Die genaue Versendungsinformation wird zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben.

Die Versendungstermine werden hier stetig aktualisiert. Wir bitten von Anfragen zum jeweiligen Versendungstermin abzusehen.

 

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