Versendungsinformationen

Nichtbestehensbescheide + Ladungen mündliche Prüfungen (2024/II) sowie Ladungen schriftliche Prüfungen (2025)


Kampagne 2024/II:

Denjenigen Prüflingen, die die notarielle Fachprüfung aufgrund ihrer Leistungen im schriftlichen Teil

  • gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO  nicht bestanden haben, werden die Nichtbestehensbescheide gesondert zugestellt (Zustellung voraussichtlich in der KW 3). Die Versendung erfolgt am 14. Januar 2025.
  • bestanden haben, werden die Noten zusammen mit den Ladungen zur mündlichen Prüfung mitgeteilt, die spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vom Prüfungsamt versandt werden (Zustellung voraussichtlich in der KW 7). Die Versendung erfolgt voraussichtlich am 10. Februar 2025.

Kampagne 2025:

  • Die Ladungen zur Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Kampagne 2025 vom 25. bis 28. März 2025 werden in der KW 8 versendet. Achtung: Mit der Zustellung Ladung erfolgt die Zulassung zur notariellen Fachprüfung. Treten Sie nach der Zulassung (= Zustellung Ladung) von der notariellen Fachprüfung zurück, ohne dies genügend zu entschuldigen, gilt die Prüfung als nicht bestanden (§ 7 e Abs. 1 BNotO). Entschuldigungsgründe sind beispielsweise eigene Krankheit sowie Erkrankung oder Tod eines Angehörigen. Weitere Informationen zur Zulassung, zum Rücktritt und der Verhinderung finden Sie hier.

Die Versendung erfolgt voraussichtlich am 20. Februar 2025.

Die Versendungstermine werden hier stetig aktualisiert. Wir bitten von Anfragen zum jeweiligen Versendungstermin abzusehen.

 

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