Zweiter Prüfungstermin 2024 für die notarielle Fachprüfung

In Heft 2/2024 der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ), S. 82 werden die Termine für den zweiten Prüfungstermin 2024 für die notarielle Fachprüfung (Prüfungskampagne 2024/II) wie folgt bekannt gegeben:

„Zweiter Prüfungstermin 2024 für die notarielle Fachprüfung


Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer gibt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 und 4 der Verordnung des Bundesministeriums der Justiz über die notarielle Fachprüfung (NotFV) bekannt:

Die schriftliche Prüfung des zweiten Prüfungstermins des Jahres 2024 wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 NotFV vom 24. 9. 2024 (Dienstag) bis 27. 9. 2024 (Freitag) stattfinden.

Neben der handschriftlichen Anfertigung können die Aufsichtsarbeiten gemäß § 7 b Abs. 1 Satz 3 der Bundesnotarordnung (BNotO) wahlweise auch in elektronischer Form abgelegt werden. Die elektronische Form beinhaltet die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten an einem vom Prüfungsamt bereitgestellten Computer-Notebook. Die zugelassenen Hilfsmittel entsprechen denjenigen bei der handschriftlichen Anfertigung. Ein Zugang zum Internet wird nicht bereitgestellt; die Nutzung von Online-Angeboten ist untersagt.

Wegen der begrenzten Kapazität der Computer-Arbeitsplätze wird die elektronische Durchführung der schriftlichen Prüfung nur am Prüfungsort Hamm/Westfalen angeboten. Daneben können die Aufsichtsarbeiten am Prüfungsort Hamm und an anderen Prüfungsorten wie bisher handschriftlich angefertigt werden. Sofern die Zahl der Prüflinge, die die schriftliche Prüfung in Hamm elektronisch ablegen wollen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Computer-Arbeitsplätze übersteigt, ist für die Zuteilung das Datum des Eingangs sämtlicher gemäß § 8 Abs. 1 NotFV dem Zulassungsantrag beizufügender Unterlagen und der vollständigen Zahlung der Prüfungsgebühr maßgeblich (Prioritätsprinzip).

Für die elektronische Durchführung der notariellen Fachprüfung fällt eine erhöhte Gebühr an.

Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung endet am 16. 7. 2024 (Eingang des Antrags beim Prüfungsamt in schriftlicher Form).

Die Termine der mündlichen Prüfung werden nach Abschluss der Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben festgelegt und den zugelassenen Prüflingen mitgeteilt.

 

Berlin, den 16. Januar 2024

 

Carsten Wolke

Leiter des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer"

 

Das Formular zur Anmeldung zur notariellen Fachprüfung finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den aktuellen Prüfungsterminen erhalten Sie hier.

Wichtig: Wegen der begrenzten Kapazität der Computer-Arbeitsplätze wird die E-Klausur nur am Prüfungsort Hamm angeboten. Daneben werden die Aufsichtsarbeiten am Prüfungsort Hamm und an anderen Prüfungsorten wie bisher handschriftlich angefertigt. Sofern die Zahl der Prüflinge, die die schriftliche Prüfung elektronisch ablegen wollen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Computer-Arbeitsplätze übersteigt, ist für die Zuteilung das Datum des Eingangs sämtlicher gemäß § 8 Abs. 1 NotFV dem Zulassungsantrag beizufügender Unterlagen und der vollständigen Zahlung der Prüfungsgebühr maßgeblich (Prioritätsprinzip). Für die elektronische Durchführung des schriftlichen Prüfungsteils fällt eine erhöhte Gebühr an (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 NotGebS). Weitere Informationen zur E-Klausur finden Sie hier.

Weiterhin wichtig: Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten an einigen Prüfungsstandorten wird empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Die Plätze an den Prüfungsorten werden nach dem Prioritätsprinzip der vollständigen Anmeldung verteilt (Vorliegen aller Unterlagen sowie vollständige Zahlung der Prüfungsgebühr).

Bitte geben Sie in dem Anmeldeformular zwei verschiedene Wunschorte für die Teilnahme an der handschriftlichen Prüfung an, da sonst im Falle fehlender Kapazitäten des ersten Wunschortes ohne Wahl eines zweiten Wunschortes eine Zuteilug nach freien Plätzen an allen Prüfungsorten bundesweit erfolgt.

Aufgrund einiger Nachfragen in der Vergangenheit: Bitte beachten Sie, dass die Wahl oder Zuteilung des Prüfungsortes für die schriftliche Prüfung nicht automatisch auch der Ort der mündlichen Prüfung sein wird.

 

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