Die notarielle Fachprüfung - Zugang zum Anwaltsnotariat Mehr erfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Was benötigt man für die Zulassung zur notariellen Fachprüfung?

Für die Zulassung zur notariellen Fachprüfung benötigen Sie

  1. den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeantrag, den Sie bitte an das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung, Mohrenstraße 34, in 10117 Berlin senden,
  2. eine Bescheinigung Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer im Original,
  3. eine Kopie Ihres Zeugnisses des zweiten Staatsexamens und
  4. Sie müssen die Prüfungsgebühr (nach Erhalt der Zahlungsaufforderung und unter Angabe des zugeteilten Geschäftszeichens) zahlen.

Einzelheiten zur Anmeldung und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter dem Punkt Zulassung sowie in unserer Broschüre "Die notarielle Fachprüfung - Zugang zum Anwaltsnotariat".

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Lesen Sie in unserer aktuellen Broschüre

Die notarielle Fachprüfung - Zugang zum Anwaltsnotariat

Weitere Informationen über den Zugang zum Anwaltsnotariat sowie die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sind in der Broschüre „Die notarielle Fachprüfung – Zugang zum Anwaltsnotariat“ enthalten. Fragen zu Einzelheiten der Ausschreibung von Notarstellen und zu den Voraussetzungen für die Notarbestellung beantworten Ihnen die örtlichen Notarkammern oder die zuständigen Stellen der Landesjustizverwaltungen. Anschriften und Telefonnummern befinden sich im Bereich Service unter dem Punkt Links.

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