Nachdem der jetzigen Planung sollen die mündlichen Prüfungen am 29. und 30. August 2025 stattfinden. Änderungen, z. B. wegen kurzfristig nicht verfügbarer Räumlichkeiten oder der Notwendigkeit weiterer Prüfungstermine, bleiben vorbehalten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prüfungskampagne 2025 werden gebeten, sich die oben genannten Termine vorzumerken und bei ihren beruflichen und privaten Planungen zu berücksichtigen. Termin- oder Ortswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn gewichtige persönliche Gründe vorliegen und diese bis spätestens zum 30. Juni 2025 dem Prüfungsamt mitgeteilt werden.
Diejenigen Prüflinge, die nach dem Ergebnis des schriftlichen Teils der notariellen Fachprüfung
- zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten individuelle Ladungen, die gemäß § 13 S. 1 NotFV jeweils vier Wochen vor den o. g. Daten versandt werden, d. h. voraussichtlich ab der 30./31. Kalenderwoche 2025. Es wird darum gebeten, Nachfragen zur Ladung frühestens ab dem 1.August 2025 zu stellen. Mit der Ladung werden auch die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten bekanntgegeben.
- zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen sind, erhalten frühestens ab der 29. Kalenderwoche 2025 einen gesonderten Bescheid.
Vorab werden, wenn Sie dem zugestimmt haben, die Klausurergebnisse (unverbindlich und anonymisiert) online zum Abruf bereitgestellt. Bewahren Sie Ihre Ladung zu den Klausuren ggf. auf, um über die Kennziffer online Ihre Ergebnisse abfragen zu können. Den entsprechenden Link finden Sie zu gegebener Zeit im Bereich Service / Download unter dem Punkt "Klausurergebnisse". Ohne Kennziffer ist eine Abfrage nicht möglich.
Es wird darum gebeten, von vorherigen Anfragen zu den Ergebnissen abzusehen.