Bitte beachten Sie bezüglich Ihrer bevorzugten Orte für die schriftliche Prüfung, dass es an einigen Prüfungsorten nur beschränkte Kapazitäten gibt.
Soweit die Kapazitäten an dem als Erstwunsch angegeben Ort erschöpft sind, wird die Zuordnung zu den Klausurorten nach dem Prioritätsprinzip vorgenommen. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Vorliegens aller gemäß § 8 NotFV für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen (Anmeldeantrag im Original, Zeugnis über das zweite Staatsexamen, Bescheinigung der Rechtsanwaltskammer) und insbesondere die Zahlung der Prüfungsgebühr.
Sind die Kapazitäten auch an dem als Zweitwunsch angegebenen Ort erschöpft, erfolgt eine Ladung zu einem vom Prüfungsamt ausgewählten Ort. Ein Anspruch, die Prüfung an einem bestimmten Ort abzulegen, besteht nicht (§ 7 Abs. 2 NotFV).
E-Klausur: Sofern die Zahl der Prüflinge, die die schriftliche Prüfung in
Hamm elektronisch ablegen wollen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Computer-
Arbeitsplätze übersteigt, ist für die Zuteilung bzw. die Teilnahme an der E-Klausur ebenfalls das Prioritätsprinzip maßgeblich (Eingang der Unterlagen und Zahlung der Prüfungsgebühr).
Eine frühzeitige Anmeldung & Zahlung bieten sich daher an.