Gesetzesänderungen zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts – Auswirkungen auf die notarielle Fachprüfung –

Mit Wirkung zum 1. August 2021 treten die Gesetzesänderungen zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts in Kraft. Dabei wurden auch zahlreiche Vorschriften im Zusammenhang mit der notariellen Fachprüfung geändert.


Die wichtigsten Änderungen umfassen v.a.:

  • Die Möglichkeit der elektronischen Durchführung des schriftlichen Teils („E-Klausur“) wird eingeführt. Ob eine Prüfungskampagne parallel zu den regulären schriftlichen Prüfungen auch die E-Klausur ermöglicht, wird mit den Prüfungsterminen spätestens 4 Monate im Voraus in der DNotZ und auf der Homepage veröffentlicht, voraussichtlich jedoch nicht vor der Prüfungskampagne 2022/II.
  • Die Dauer des Gruppenprüfungsgesprächs in der mündlichen Prüfung wurde von 1 Stunde auf 45 Minuten pro Prüfling reduziert.
  • Die dreijährige Wartefrist für einen Notenverbesserungsversuch nach bestandener Prüfung wurde abgeschafft. Der Notenverbesserungsversuch kann also bereits in einer der auf die bestandene Prüfung folgenden Kampagnen wahrgenommen werden.

 

Im Übrigen umfassen die Neuerungen den Vorsitz des Prüfungsausschusses in der mündlichen Prüfung. Den Vorsitz muss nicht mehr ein von den Landesjustizverwaltungen vorgeschlagenes Mitglied haben. Mit der Änderung kann jedes Mitglied des Prüfungsausschusses (auch hauptamtliche Notare und Anwaltsnotare) den Vorsitz innehaben. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung der Prüfungsgebühr und der Widerspruchsgebühr. Die Prüfungsgebühr wurde auf 3.200 Euro angepasst. Im Übrigen umfassen die Änderungen v.a. sprachliche und redaktionelle Anpassungen.

 

Für Fragen steht Ihnen das Prüfungsamt zur Verfügung.

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