Struktur und Organe des Prüfungsamtes
- Richterin am Kammergericht Dr. Anja Teschner (Leiterin)
- Rechtsanwalt Thilo Lohmann (ständiger Vertreter der Leiterin)
Die Aufgabenkommission bei dem Prüfungsamt bestimmt die Aufgaben für die schriftliche Prüfung, entscheidet über die zugelassenen Hilfsmittel und erarbeitet Vorschläge für die mündliche Prüfung. Sie setzt sich aus Notaren und Angehörigen der Justiz zusammen. Hochschullehrer gehörten ihr vorübergehend ebenfalls an.
Die Fachaufsicht über die Leitung des Prüfungsamtes und die Aufgabenkommission obliegt ausschließlich dem Verwaltungsrat bei dem Prüfungsamt. Ihm gehören je ein vom Bundesministerium der Justiz und von der Bundesnotarkammer entsandtes Mitglied sowie drei einvernehmlich von den Landesjustizverwaltungen, in deren Bereich Anwaltsnotare bestellt werden, benannte Mitglieder an. Präsidium und Geschäftsführung der Bundesnotarkammer sind gegenüber dem Prüfungsamt nicht weisungsbefugt.
Prüferinnen und Prüfer können neben Notarinnen und Notaren (auch außer Dienst) außerdem Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte (auch nach Eintritt in den Ruhestand) und Dritte mit der Befähigung zum Richteramt werden. Sie sind bei den Prüfungsentscheidungen sachlich unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Das Prüfungsamt teilt gem. § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz mit, dass die Akten nach folgender Struktur geführt werden: A - allgemeine Organisation, B - Personal, C - Haushalt, D - Prüfungen allgemein, E - einzelne Prüfungskampagnen, F - Aufgabenstellungen.
Prüfungsinformation
Kontakt
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