Aufgaben des Prüfungsamtes
Anwaltsnotare sind in den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein sowie in Teilen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen u.a. zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Demgegenüber sind im übrigen Bundesgebiet hauptberufliche Notare ("Nurnotare") tätig, die keinem anderen Beruf nachgehen. Über die verschiedenen Notariatsformen informiert Sie die Internetseite der Bundesnotarkammer. Einen umfassenden Überblick über die Tätigkeitsfelder aller Notare können Sie sich dort ebenfalls verschaffen.
Seit dem 1. Mai 2011 ist grundsätzlich der Nachweis der fachlichen Eignung für das Amt des Notars bei gleichzeitiger Zulassung als Rechtsanwalt durch die erfolgreiche Teilnahme an einer notariellen Fachprüfung zu erbringen. Für die Auswahl unter mehreren fachlich geeigneten Bewerbern um eine Notarstelle sind seither nur noch die Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (zu 40%) und das Ergebnis der notariellen Fachprüfung (zu 60%) ausschlaggebend. Der Zugang zum hauptberuflichen Notariat ist vom Gesetz abweichend geregelt; das Prüfungsamt ist damit nicht befasst.
Prüfungsinformation
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: pruefungsamt@bnotk.de
Telefon: 030 - 38 38 66 70 Mo-Do: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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