Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr ist in der Satzung der Bundesnotarkammer über die Gebühren in Angelegenheiten des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer (NotFGebS) geregelt und beträgt derzeit 3 000 Euro. Daneben werden keine Auslagen erhoben. Die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erfolgt erst nach Eingang der Prüfungsgebühren bei der Bundesnotarkammer (§ 7h Abs. 1 S. 2 BNotO).
Nach Rücktritt von der Prüfung vor Beginn oder während des Prüfungsverfahrens werden die Gebühren anteilig erstattet (§ 7h Abs. 1 S. 3 BNotO):
- Bei einem Rücktritt noch vor Antritt der Prüfung wird die Prüfungsgebühr zu drei Vierteln erstattet.
- Bei einem Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Aufsichtsarbeit wird die Prüfungsgebühr zur Hälfte erstattet.
Bei einem Rücktritt nach der letzten Aufsichtsarbeit erfolgt keine (Teil-)Erstattung der Prüfungsgebühr mehr.
Prüfungsinformation
Kontakt
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