Prüfungsanforderungen
Der Prüfungsstoff der schriftlichen und der mündlichen Prüfung umfasst den gesamten Bereich der notariellen Amtstätigkeit. Die einzelnen Prüfungsgebiete sind in § 5 der Verordnung des Bundesministeriums der Justiz über die notarielle Fachprüfung (NotFV) geregelt.
Die notarielle Fachprüfung setzt sich aus einem schriftichen und einem mündlichen Teil zusammen:
- Die schriftliche Prüfung umfasst vier fünfstündige Aufsichtsarbeiten.
- Die mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag zu einer notariellen Aufgabenstellung und einem Gruppenprüfungsgespräch.
Prüfungsinformation
Kontakt
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