Zugelassene Hilfsmittel

Über die zugelassenen Hilfsmittel im schriftlichen und mündlichen Teil der notariellen Fachprüfung hat gem. § 7g Abs. 4 Satz 2 BNotO die Aufgabenkommission entschieden
Bei der Anfertigung der schriftlichen Prüfungsarbeiten sowie bei der Vorbereitung des Vortrags in der mündlichen Prüfung sind demnach als Hilfsmittel zugelassen:

1. Textsammlung "Deutsche Gesetze" von Schönfelder (Loseblattsammlung oder gebundene Ausgabe) nebst Ergänzungsband,

2. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Palandt und

3. eine der folgenden Textsammlungen zum Steuerrecht:

    - "Aktuelle Steuertexte", Verlag C. H. Beck, Reihe "Beck'sche Textausgaben";

    - "Steuergesetze", Deutscher Taschenbuch-Verlag (dtv), Reihe "Beck-Texte im dtv";

    - "Wichtige Steuergesetze", NWB Verlag.

Im Gruppenprüfungsgespräch der mündlichen Prüfung sind die vorstehend unter 1. und 3. aufgeführten Textsammlungen ebenfalls als Hilfsmittel zugelassen. Der unter 2. aufgeführte Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Palandt darf im Gruppenprüfungsgespräch dagegen nicht benutzt werden.

Die Zulassung einer steuerrechtlichen Textsammlung als Hilfsmittel in der schriftlichen und mündlichen Prüfung bedeutet nicht, dass das Steuerrecht eine hervorgehobene Stellung in den Anforderungen der Prüfungsaufgaben einnimmt. § 5 Abs. 2 NotFV bleibt unberührt.

In allen zugelassenen Hilfsmitteln dürfen weder Anmerkungen oder Markierungen eingetragen noch Einlegeblätter, Register o. ä. eingefügt sein.

Die vom Prüfungsamt herausgegebenen Merkblätter über die zugelassenen Hilfsmittel stehen auch zum Download zur Verfügung:

Merkblatt "Zugelassene Hilfsmittel bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der notariellen Fachprüfung"

Merkblatt "Zugelassene Hilfsmittel im mündlichen Teil der notariellen Fachprüfung"