Ladungen zu den mündlichen Prüfungen im Februar und März 2012

24.01.2012 – Die mündlichen Prüfungen zur Prüfungskampagne 2011/II werden wie geplant am 24. und 25. Februar sowie am 9. März 2012 stattfinden. Die Ladungen werden gemäß § 13 NotFV spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin versandt. Gleichzeitig teilen wir die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mit.
Die Ergebnisse der im September 2011 geschriebenen Aufsichtsarbeiten liegen inzwischen vollständig vor, so dass die Planungen für die mündlichen Prüfungen abgeschlossen werden können. Die mündlichen Prüfungen finden diesmal in Berlin, Bremen, Celle, Hamm, Oldenburg und Wiesbaden sowie erstmals in Braunschweig und Kassel statt.

Bei der Zuordnung der Prüflinge zu den einzelnen Terminen konnte dem Ziel, ortsnah zu prüfen, nicht immer Rechnung getragen werden. Die unterschiedlichen Kapazitäten an den einzelnen Orten waren zu berücksichtigen; außerdem sollen Konkurrenzsituationen der Prüflinge untereinander sowie zwischen den Prüflingen und einer Prüferin oder einem Prüfer vermieden werden.

Die Ladungen werden denjenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die am 24. oder 25. Februar 2012 mündlich geprüft werden, in der 4. Kalenderwoche (KW) übersandt. Prüflinge mit dem Prüfungstermin 9. März 2012 erhalten ihre Ladung in der 6. KW. Bereits in der 2. KW wurden die Bescheide an die 15 Prüflinge versandt, die nach dem Ergebnis des schriftlichen Teils der notariellen Fachprüfung nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind.

Personen, die zur notariellen Fachprüfung zugelassen worden sind, kann das Prüfungsamt gemäß § 7c Abs. 3 Satz 2 BNotO gestatten, als Zuhörer in den mündlichen Prüfungen anwesend zu sein. Interessierte werden gebeten, spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ihre Zulassung als Zuhörer schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen und Datum und Ort der Prüfung mitzuteilen, an der sie als Zuhörer teilnehmen möchten. Zu beachten ist dabei, dass in Braunschweig lediglich am 24. Februar 2012 eine Prüfung stattfindet, in Bremen, Kassel und Oldenburg nur am 25. Februar 2012. Ein Anspruch, an einem bestimmten Tag und Ort als Zuhörer zugelassen zu werden, besteht nicht.