Ladungen zu den mündlichen Prüfungen im August 2011

11.07.2011 – Die mündlichen Prüfungen der ersten Prüfungskampagne 2011 werden wie geplant am 19., 20. und 26. August 2011 stattfinden. Die Ladungen werden gemäß § 13 NotFV spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin an die 95 Prüflinge versandt. Gleichzeitig teilen wir die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mit, § 7b Abs. 3 Satz 1 BNotO.
Die Ergebnisse der im April 2011 geschriebenen Aufsichtsarbeiten liegen inzwischen vollständig vor, so dass die Planungen für die mündlichen Prüfungen abgeschlossen werden können. Bei der Zuordnung der Prüflinge zu den einzelnen Terminen in Berlin, Bremen, Celle, Hamm, Oldenburg (Olbg), Schleswig und Wiesbaden konnte nicht immer dem Ziel, ortsnah zu prüfen, Rechnung getragen werden. Die unterschiedlichen Kapazitäten an den einzelnen Orten waren zu berücksichtigen; außerdem sollen Konkurrenzsituationen der Prüflinge untereinander sowie zwischen den Prüflingen und einer Prüferin oder einem Prüfer vermieden werden.

Bereits in dieser Woche werden die Bescheide an die 21 Prüflinge versandt, die nach dem Ergebnis des schriftlichen Teils der notariellen Fachprüfung nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind. Die Prüfung ist gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO nicht bestanden, wenn mehr als eine Aufsichtsarbeit mit weniger als 4,00 Punkten bewertet wurde oder der Gesamtdurchschnitt aller Arbeiten unter 3,50 Punkten liegt.

Personen, die zur notariellen Fachprüfung zugelassen worden sind,  können vom Prüfungsamt gemäß § 7c Abs. 3 Satz 2 BNotOals Zuhörer in den mündlichen Prüfungen zugelassen werden. Interessierte werden gebeten, spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ihre Zulassung als Zuhörer schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen und Datum und Ort der Prüfung mitzuteilen, an der sie als Zuhörer teilnehmen möchten. In Bremen und Oldenburg finden Prüfungen ausschließlich am 20. August 2011 statt. Ein Anspruch, an einem bestimmten Tag und Ort als Zuhörer zugelassen zu werden, besteht nicht.