Ladungen zu den mündlichen Prüfungen im August 2011
Bereits in dieser Woche werden die Bescheide an die 21 Prüflinge versandt, die nach dem Ergebnis des schriftlichen Teils der notariellen Fachprüfung nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind. Die Prüfung ist gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO nicht bestanden, wenn mehr als eine Aufsichtsarbeit mit weniger als 4,00 Punkten bewertet wurde oder der Gesamtdurchschnitt aller Arbeiten unter 3,50 Punkten liegt.
Personen, die zur notariellen Fachprüfung zugelassen worden sind, können vom Prüfungsamt gemäß § 7c Abs. 3 Satz 2 BNotOals Zuhörer in den mündlichen Prüfungen zugelassen werden. Interessierte werden gebeten, spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ihre Zulassung als Zuhörer schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen und Datum und Ort der Prüfung mitzuteilen, an der sie als Zuhörer teilnehmen möchten. In Bremen und Oldenburg finden Prüfungen ausschließlich am 20. August 2011 statt. Ein Anspruch, an einem bestimmten Tag und Ort als Zuhörer zugelassen zu werden, besteht nicht.
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