Versand der Ladungen zu den mündlichen Prüfungen
Am 20. und 21. Januar 2011 versendet das Prüfungsamt die Ladungen an diejenigen Prüflinge, deren mündliche Prüfung am 18. oder 19. Februar 2011 stattfindet. Diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die am 4. oder 5. März 2011 mündlich geprüft werden, erhalten ihre Ladung fristgerecht in der 5. Kalenderwoche (31. Januar bis 4. Februar 2011).
Am 19. und 20. Januar 2011 hat das Prüfungsamt die Bescheide an diejenigen Prüflinge versandt, die gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO aufgrund ihres Ergebnisses in der schriftlichen Prüfung von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen sind und die notarielle Fachprüfung nicht bestanden haben.
Gemäß § 7c Abs. 3 Satz 2 BNotO kann das Prüfungsamt Personen, die zur notariellen Fachprüfung zugelassen worden sind, als Zuhörer in den mündlichen Prüfungen zulassen. Interessierte werden gebeten, spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ihre Zulassung als Zuhörer schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen und Datum und Ort der Prüfung mitzuteilen, an der sie als Zuhörer teilnehmen möchten. Ein Anspruch, zu einem bestimmten Tag und Ort als Zuhörer zugelassen zu werden, besteht nicht.
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